Neue Inhalte für Auto-Verbandskasten

Die DIN-Norm 13164 für den Auto-Verbandskasten wurde neu geregelt und in einem wesentlichen Punkt geändert. Künftig müssen Autofahrer auch zwei medizinische Gesichtsmasken mitführen. Die oben genannte Norm ist seit 1.Februar 2022 in Kraft. Es gilt eine Übergangsphase bis zum 31.1.2023. Fehlende Masken werden bei der Hauptuntersuchung als geringer Mangel eingestuft, bei einer Verkehrskontrolle kann das fehlen der Masken mit einem Bußgeld belegt werden.

Fügen Sie deshalb baldmöglichst zwei Gesichtsmasken, am besten FFP2-Masken, ihrem Erste-Hilfekasten dazu und prüfen Sie auch die bereits vorhandenen Inhalte auf Überschreitung des Verfallsdatums.

Wir wünschen Ihnen weithin eine gute Fahrt und möge der Verbandskasten nicht zum Einsatz kommen.

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